1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen FIXTURE TECH und dem Kunden über
http://fixture-tech.com geschlossen werden, ausschließlich.
1.2 Mit der Bestellung erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden, die damit unmittelbar in das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und FIXTURE TECH einbezogen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die den Allgemeinen Verkaufsbedingungen von FIXTURE TECH widersprechen oder diese ergänzen, gelten nur insoweit, als FIXTURE TECH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Ohne diese Zustimmung erfolgen Lieferungen und Leistungen von FIXTURE TECH in jedem Fall auf Grundlage der Allgemeinen Verkaufsbedingungen, selbst wenn der Kunde auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen hat.
1.3 Die Angebote unter
http://fixture-tech.com richten sich an Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.4 Diese AGB können jederzeit auf
http://fixture-tech.com/agb abgerufen bzw. eingesehen und über die Funktion des vom Kunden verwendeten Internetbrowsers ausgedruckt oder gespeichert werden. Der Kunde erhält mit dem Angebot zudem die AGB als PDF-Datei per E-Mail an die vom Kunden in der Produktanfrage angegebene E-Mail-Adresse versendet.
1.5 Der Verkauf, Weiterverkauf und die Disposition der Lieferungen und Leistungen sowie jedweder damit verbundener Technologie oder Dokumentation kann dem deutschen, EU-, US-Exportkontrollrecht und gegebenenfalls dem Exportkontrollrecht weiterer Staaten unterliegen. Ein Weiterverkauf in Embargoländer, an gesperrte Personen oder an Personen, welche die Lieferungen und Leistungen militärisch, für ABC-Waffen oder für Kerntechnik verwenden oder verwenden können, ist genehmigungspflichtig. Der Kunde erklärt mit der Bestellung die Konformität mit derlei Gesetzen und Verordnungen sowie, dass die Lieferungen und Leistungen nicht direkt oder indirekt in Länder geliefert werden, die eine Einfuhr dieser Lieferungen und Leistungen (insbesondere der Waren) verbieten oder einschränken. Der Kunde erklärt, alle für die Ausfuhr und Einfuhr notwendigen Genehmigungen zu erhalten.
2. Vertragsschluss
2.1 Warenangebote und die Warenbeschreibung unter
http://fixture-tech.com sind unverbindlich und haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie. Dies gilt auch, wenn FIXTURE TECH dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen FIXTURE TECH sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
2.2 Auf die Produktanfrage des Kunden über das Kontaktformular unter
http://fixture-tech.com erhält der Kunde an die in der Produktanfrage hinterlegte E-Mail-Adresse von FIXTURE TECH innerhalb von 48 Stunden ein Angebot incl. Lieferkosten. Die Bestellung der angebotenen Ware durch den Kunden per E-Mail an
shop@fixture-tech.com gilt als verbindlich hinsichtlich der Annahme der angebotenen Ware und führt zum Abschluss eines Kaufvertrages.
2.3 Der Kunde versichert, dass alle von ihm bei der Bestellung gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind und er verpflichtet ist, Änderungen FIXTURE TECH unverzüglich mitzuteilen. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
2.4 Im Falle nachträglicher Änderungen oder Ergänzungen gelten ursprünglich vereinbarte Liefertermine und -fristen nur fort, wenn diese von FIXTURE TECH ausdrücklich schriftlich oder in Textform (z. B. per Telefax oder E-Mail) bestätigt werden. Eine solche nachträgliche Vertragsänderung stellen insbesondere im Falle, dass die individuelle Herstellung eines Werkstückes beauftragt ist („Projektgeschäft“), Abweichungen von dem vom Kunden freigegebenen 3D-Konstruktionsplan dar („Design Freeze“).
3. Auskünfte, Beratungen
Auskünfte und Beratungen im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen von FIXTURE TECH erfolgen aufgrund der bisherigen Erfahrungen von FIXTURE TECH und sind unverbindlich. Die hierbei angegebenen Werte, insbesondere auch Leistungsangaben, sind in Versuchen unter laborüblichen Bedingungen ermittelte Durchschnittswerte. Eine Verpflichtung und/oder Garantie zur genauen Einhaltung der Werte und Anwendungsmöglichkeiten übernimmt FIXTURE TECH nicht. Für eine etwaige Haftung gilt Ziffer 11 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
4. Preise, Kostenverteilung
4.1 Maßgebend sind ausschließlich die im Angebot von FIXTURE TECH genannten Preise. Die von FIXTURE TECH angegeben Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
4.2 Über die Bestellung hinausgehende zusätzliche Leistungen und Mehraufwand nach Auftragsänderung und/oder Ergänzung, insbesondere bei Abweichungen im Falle eines Design Freeze (s. Ziffer 2.4) werden gesondert berechnet.
4.3 Im Falle des Projektgeschäftes (s. Ziffer 2.4) sind sämtliche im Angebot enthaltenen Preise für Materialien auf der Basis der Einkaufspreise zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Angebots kalkuliert. Verändern sich während des Zeitraums der Auftragsdurchführung die für das jeweilige Material am Markt geforderten Einkaufspreise gegenüber den im Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes geforderten Einkaufspreisen, so kann jede Partei eine Anpassung der für die betreffenden Materialien zu zahlenden Vergütung im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben verlangen.
4.4 Für Bestellungen, welche einen Nettowert von EUR 100,00 unterschreiten, wird von FIXTURE TECH ein Mindermengenzuschlag von EUR 50,00 berechnet.
4.5 Soweit nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich etwas Anderes schriftlich oder in Textform vereinbart worden ist, gelten die Preise von FIXTURE TECH jeweils ab Werk. Der Kunde hat insbesondere zusätzlich Kosten für Fracht, Transport, Versand und Versicherung, öffentliche Abgaben (inklusive Quellensteuer), behördliche Genehmigungen und Zölle sowie über die handelsübliche Verpackung hinausgehende Verpackungskosten zu tragen. Für behauptete nachträgliche Vereinbarungen gilt Ziffer 15.4.
5. Lieferung
5.1 Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist, liefert FIXTURE TECH ab Werk in Tholey. Zur Anwendung gegenüber Kaufleuten kommen die INCOTERMS FCA Fixture Tech Solutions GmbH, Tholey/ Germany (Incoterms 2020); nur im Falle des Projektgeschäfts (s. Ziff. 2.5) innerhalb Europas gelten die INCOTERMS CPT Bestimmungsort. Ziffer 4.6 bleibt unberührt.
5.2 Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen dem Kunden und FIXTURE TECH ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Bestellung, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen. Sie gelten mit der fristgerechten Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Lieferungen und Leistungen (insbesondere hinsichtlich Waren) ohne Verschulden von FIXTURE TECH nicht rechtzeitig abgesendet werden können. Lieferfristen und Liefertermine verlängern sich, unbeschadet der weiteren gesetzlichen Rechte von FIXTURE TECH, insbesondere wegen Verzugs des Kunden, um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen oder Mitwirkungsobliegenheiten gegenüber FIXTURE TECH nicht nachkommt.
5.3 Der Kunde kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist FIXTURE TECH schriftlich oder in Textform auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls FIXTURE TECH einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhält oder aus einem anderen Grund in Verzug gerät, muss der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn FIXTURE TECH diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
5.4 Vorbehaltlich der Regelungen gemäß nachfolgender Ziffer 10 und 11 haftet FIXTURE TECH gegenüber dem Kunden im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder der Kunde infolge eines Lieferverzugs, den FIXTURE TECH zu vertreten hat, berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
5.5 FIXTURE TECH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind.
6. Versendung, Gefahrenübergang
6.1 FIXTURE TECH schuldet die Versendung der Lieferungen und Leistungen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Vorbehaltlich der Ziffer 5.1 oder einer anderen ausdrücklichen Vereinbarung, erfolgen Versendung und Transport auf Gefahr und Kosten des Kunden.
6.2 Versendet FIXTURE TECH auf Verlangen des Unternehmers die Lieferungen und Leistungen (insbesondere die Ware) an einen anderen Ort als den Erfüllungsort (Versendungskauf), geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Unternehmer über, sobald die Lieferungen und Leistungen (insbesondere die Ware) an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind. Gegenüber einem Verbraucher bleiben die §§ 447, 475 BGB unberührt.
6.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, behält sich FIXTURE TECH die Lieferung durch die eigene Lieferorganisation vor.
6.4 Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
6.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist FIXTURE TECH berechtigt, Ersatz der FIXTURE TECH entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
7. Zahlung
7.1 Zahlungen auf Rechnung haben innerhalb von 60 Tagen ab Lieferung zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes an. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen.
7.2 FIXTURE TECH ist berechtigt, bei beauftragtem Projektgeschäft nach erfolgtem Design Freeze (s. Ziffer 2.5) eine angemessene Abschlagszahlung auf die vereinbarte Vergütung zu verlangen.
7.3 FIXTURE TECH ist berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzuges – wenn der Kunde Kaufmann ist, ab dem Fälligkeitstag – Verzugszinsen in Höhe von 9 (bei Verbrauchern 5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren, tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
7.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von FIXTURE TECH nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, FIXTURE TECH diese anerkannt hat oder wenn seine Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche von FIXTURE TECH ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Die Regelung des § 354a HGB bleibt unberührt.
7.5 Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
7.6 Alle Forderungen von FIXTURE TECH werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig im Falle des Zahlungsverzuges, Wechselprotestes oder der Zahlungseinstellung des Kunden. In allen in Satz 1 genannten Fällen ist FIXTURE TECH auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Gegenüber einem Verbraucher behält sich FIXTURE TECH das Eigentum an Lieferungen und Leistungen („Vorbehaltsware“) bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises dieser Vorbehaltsware vor. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind FIXTURE TECH unverzüglich anzuzeigen; dasselbe gilt, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverwahrens gestellt ist.
8.2. Gegenüber einem Unternehmer behält sich FIXTURE TECH das Eigentum an Lieferungen und Leistungen („Vorbehaltsware“) bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrundeliegenden Rechts- und Geschäftsverhältnis vor.
8.3. Bei Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt die Verarbeitung und Umbildung im Namen von und für FIXTURE TECH als Hersteller. Bei Verarbeitung, Umbildung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden, steht FIXTURE TECH das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum von FIXTURE TECH durch Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits hiermit die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware an FIXTURE TECH und verwahrt die neue Sache sorgfältig und unentgeltlich für FIXTURE TECH. Die hiernach entstehenden Eigentums- oder Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 8.
8.4 Der Unternehmer ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, und solange er nicht in Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten, umzubilden, mit anderen Sachen zu verbinden und zu vermischen oder weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Ziffer 8.1 Satz 2 gilt ebenso für Unternehmer. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Unternehmers, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können. Stundet der Unternehmer seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen sich FIXTURE TECH das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten hat. Anderenfalls ist der Unternehmer zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt. Die Forderungen des Unternehmers gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an FIXTURE TECH abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Unternehmer ist zu einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf FIXTURE TECH übergehen.
8.5 Wird die Vorbehaltsware vom Unternehmer zusammen mit anderen, nicht von FIXTURE TECH gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung gegen Dritte aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes der durch FIXTURE TECH jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
8.6 Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Unternehmer bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an FIXTURE TECH ab.
8.7 Der Unternehmer ist bis zum Widerruf durch FIXTURE TECH zur Einziehung der an FIXTURE TECH abgetretenen Forderungen ermächtigt. FIXTURE TECH ist zum Widerruf berechtigt, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Geschäftsverhältnis mit FIXTURE TECH nicht ordnungsgemäß nachkommt. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Unternehmer auf Verlangen von FIXTURE TECH unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, FIXTURE TECH die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. FIXTURE TECH ist auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
8.8 Übersteigt der Wert der für FIXTURE TECH bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als fünfzig (50) Prozent, ist FIXTURE TECH auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von FIXTURE TECH verpflichtet.
8.9 Wenn FIXTURE TECH den Eigentumsvorbehalt gegenüber einem Unternehmer geltend macht, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn FIXTURE TECH dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
8.10 Das Recht des Unternehmers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt.
9. Rechte an Software
9.1 Für sämtlich gelieferte Programme gelten die jeweils zugrundeliegenden Lizenzbestimmungen (EULA).
9.2 An dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Betrieb der Lieferungen und Leistungen (insbesondere der Ware), für die Programme geliefert werden, eingeräumt. Für Dokumentationen, die im Auftrag des Kunden angefertigt werden und die Lieferungen und Leistungen von FIXTURE TECH darstellen, werden dem Kunden in gewünschter Anzahl Einzellizenzen für Endkunden im Umfang eines nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechts gewährt.
9.3 Quellprogramme werden nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung überlassen.
10. Gewährleistung
10.1 Soweit die gelieferte Ware nicht den
- a) subjektiven Anforderungen entspricht, d. h. nicht die zwischen dem Kunden und FIXTURE TECH vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, wie z. B. Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird,
- b) objektiven Anforderungen entspricht, d. h. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet, oder nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist oder die der Kunde erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und/oder der öffentlichen Äußerungen, die von FIXTURE TECH oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden, oder nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das FIXTURE TECH dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat, oder nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Kunde erwarten kann, oder
- c) Montageanforderungen entspricht (sofern eine Montage durchzuführen ist),
so ist FIXTURE TECH zur Nacherfüllung verpflichtet. Ein Unternehmer, der zugleich Kaufmann im Sinne des HGB ist, muss seiner gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§§ 377, 381 HGB) unverzüglich schriftlich oder in Textform nachkommen.
10.2 In Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von FIXTURE TECH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind; insoweit stellen Abweichungen der gelieferten Ware auch keinen Mangel der objektiven Anforderungen der Ware im Sinne des vorstehenden Absatzes dar. Gleiches gilt, wenn FIXTURE TECH mit dem Kunden ausdrücklich und gesondert eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Ware vereinbart hat.
10.3 Die Nacherfüllungspflicht trifft FIXTURE TECH nicht, wenn FIXTURE TECH aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
10.4 Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware (Nachlieferung). Dabei muss der Kunde FIXTURE TECH die Ware zum Zwecke der Nacherfüllung in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Verfügung stellen. Ferner muss der Kunde FIXTURE TECH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Der Kunde ist während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Hat FIXTURE TECH die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
10.5 Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 11 geltend zu machen.
10.6 Soweit nicht Grenzen für Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart worden sind, sind in jedem Falle branchenübliche Abweichungen zulässig.
10.7 Übliche Abnutzungen und üblicher Verschleiß der Lieferungen und Leistungen unterliegen nicht der Gewährleistung.
10.8 Die Beschreibung von Lieferungen und Leistungen (insbesondere Waren) als deklassiert oder gebraucht ist eine Beschaffenheitsvereinbarung. Fehler oder Einschränkungen, die erkennbar sind oder sich typischerweise aus der Eigenschaft als deklassiert oder gebraucht ergeben, sind keine Mängel.
10.9 Stoffe und Einzelteile, die vom Kunden geliefert werden und die vereinbarungsgemäß für die Herstellung eines individuellen Werkstücks von FIXTURE TECH verwendet oder wiederverwendet werden, werden von FIXTURE TECH auf Eignung für ihre Verwendbarkeit geprüft. Für auf verdeckte Mängel solcher Stoffe oder Einzelteile zurückzuführende Mängel am hergestellten Werkstück oder für eine auf solche verdeckten Mängel beruhende verkürzte Lebensdauer des Werkstücks übernimmt FIXTURE TECH keine Gewährleistung.
10.10 Wenn die Betriebs- oder Wartungsanweisungen von FIXTURE TECH nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen oder Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, besteht keine Gewährleistung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht beruht. Für einen Verbraucher bleibt § 477 BGB unberührt.
10.11 Nachbesserungen und Ersatzlieferungen durch FIXTURE TECH aufgrund einer Mängelanzeige des Auftraggebers führen nur bei ausdrücklicher Erklärung eines Anerkenntnisses zu einem Neubeginn der Verjährung.
11. Haftungsausschluss und -begrenzung
11.1 FIXTURE TECH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von FIXTURE TECH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet FIXTURE TECH nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von FIXTURE TECH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haftet FIXTURE TECH uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.
11.2 FIXTURE TECH haftet auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern FIXTURE TECH eine solche bezüglich der gelieferten Ware abgegeben hat. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von FIXTURE TECH garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von FIXTURE TECH gelieferten Ware ein, so haftet FIXTURE TECH hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.
11.3 Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde als Käufer regelmäßig vertrauen darf (wie z. B. die fristgemäße Lieferung der Ware), so ist Haftung von FIXTURE TECH auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
11.4 Weitergehende Haftungsansprüche gegen FIXTURE TECH bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von dem Kunden gegen FIXTURE TECH erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt die Haftung von FIXTURE TECH nach den vorstehenden Regelungen.
12. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
12.1 Falls gegen den Kunden Ansprüche wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts erhoben werden, weil er die Lieferungen und Leistungen von FIXTURE TECH in der vertraglich bestimmten Art und Weise benutzt, verpflichtet sich FIXTURE TECH, dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde FIXTURE TECH unverzüglich schriftlich über derartige Ansprüche Dritter unterrichtet und FIXTURE TECH alle Abwehrmaßnahmen und außergerichtlichen Maßnahmen vorbehalten bleiben. Sollte unter diesen Voraussetzungen eine weitere Benutzung der Lieferungen und Leistungen von FIXTURE TECH zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich sein, gilt als vereinbart, dass FIXTURE TECH nach seiner Wahl entweder die Lieferungen und Leistungen zur Behebung des Rechtsmangels abwandelt oder ersetzt oder die Lieferungen und Leistungen zurücknimmt und den an FIXTURE TECH entrichteten Kaufpreis, abzüglich eines das Alter der Lieferungen und Leistungen berücksichtigenden Betrages, erstattet.
12.2 Weitergehende Ansprüche wegen Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen stehen dem Kunden, vorbehaltlich der Regelungen der Ziffer 11, nicht zu. FIXTURE TECH hat keine Verpflichtungen gemäß Ziffer 12.1, falls Rechtsverletzungen dadurch hervorgerufen werden, dass die Lieferungen und Leistungen von FIXTURE TECH nicht in der vertraglich bestimmten Art und Weise verwendet oder zusammen mit anderen als den Lieferungen und Leistungen von FIXTURE TECH eingesetzt werden.
13. Kundeninformation zum Verpackungsgesetz
13.1 FIXTURE TECH übernimmt eine gesetzes- und umweltgerechte Entsorgung von Abfällen und Materialien wie Kartonagen gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG).
13.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, die Verpackung (Transportverpackungen, Verkaufsverpackungen, Mehrwegverpackungen) der von FIXTURE TECH gelieferten Ware kostenfrei bei FIXTURE TECH oder deren Partnern zurückzugeben. Der Kunde ist nicht verpflichtet, die gelieferten Verpackungen an FIXTURE TECH zurückzugeben.
13.3 Ist der Kunde ein Unternehmer, ist er verpflichtet, die Entsorgung auf eigene Kosten vorzunehmen. Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware oder deren Bestandteilen, hat der Kunde diese Verpflichtung auf den nächsten Käufer zu übertragen.
13.4 Eine entsprechende Registrierung von FIXTURE TECH gemäß § 9 Absatz 1 VerpackG erfolgte bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Einzelheiten hierzu finden sich unter https://www.verpackungsregister.org/.
Die FIXTURE TECH dort zugewiesene Registrierungsnummer lautet DE 3583803108054.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
14.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart ist, gelten die FIXTURE TECH im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig oder vom Kunden ausdrücklich gekennzeichnet.
14.2 FIXTURE TECH ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu verarbeiten und an verbundene Unternehmen der FIXTURE TECH Gruppe zu übermitteln, sofern dies für die Durchführung des Rechtsgeschäftes erforderlich ist oder betroffene Personen eingewilligt haben. Betroffene Personen haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person verarbeiteten Daten sowie deren Verarbeitungszweck zu erhalten. Etwaige Auskunftsersuchen oder die Geltendmachung weiterer Betroffenenrechte sind stets an FIXTURE TECH zu richten und werden im Rahmen geltender Datenschutzbestimmungen wahrgenommen.
14.3 Weitere Erläuterungen zum Datenschutz erfolgen unter
http://fixture-tech.com/datenschutz und gegebenenfalls bei der Erhebung personenbezogener Daten.
15. Widerrufsrecht
15.1 Verbrauchern steht das nachfolgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fixture Tech Solutions GmbH, Auf Rodert 6, 66636 Tholey Deutschland, Telefax: +49 6853 5012-31, E-Mail: shop@fixture-tech.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
15.2 Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
15.4 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen zurücksenden an:
Fixture Tech Solutions GmbH
Auf Rodert 6
66636 Tholey
Deutschland
E-Mail: shop@fixture-tech.com
Telefax: +49 6853 5012-31
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den mit mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/ erhalten am (*): _____________________________
Name des/der Verbraucher(s): ______________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________________________
_________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
___________________________________
(*) Unzutreffendes streichen
15.5 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts Anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
15.6 Hinweis Rücksendung:
Die Ware sollte möglichst in der Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und Verpackungsbestandteilen zurückgeschickt werden. Bitte verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung, falls die Originalverpackung nicht mehr zur Verfügung steht, um einen ausreichenden Schutz vor etwaigen Transportschäden zu gewährleisten. Beschädigungen und Verunreinigungen an der zurück zu gewährenden Sache sollten vermieden werden. Kunden werden gebeten die körperlichen Produkte als frankiertes Paket an den Verkäufer zurückzusenden und den Einlieferungsbeleg aufzubewahren. Der Verkäufer erstattet den Kunden auf Wunsch vorab die Portokosten, sofern diese nicht vom Kunden selbst zu tragen sind. Wir weisen darauf hin, dass das Widerrufsrecht und seine Folgen selbstverständlich unabhängig von der Beachtung dieses Hinweises bestehen, er dient lediglich einer erleichterten Abwicklung der Retoure.
16. Sonstiges
16.1 Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen verwendenden Unternehmens der FIXTURE TECH Gruppe. FIXTURE TECH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch am Sitz des Kunden in Anspruch zu nehmen.
16.2 Online-Streitbeilegung gemäß Artikel 14 Abs. 1 ODR_VO: die Europäische Kommission stellt unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. FIXTURE TECH nimmt nicht an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.
16.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.
16.4 Für das Bestehen und den Inhalt von nachträglichen Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen ist eine Vereinbarung in Schrift- oder Textform maßgeblich. Die Möglichkeit des Gegenbeweises bleibt unberührt.
17. Anbieterkennzeichnung
Die Anschrift von FIXTURE TECH für Beanstandungen und sonstige Willenserklärungen sowie die ladungsfähige Anschrift von FIXTURE TECH lautet:
FIXTURE TECH Solutions GmbH
Auf Rodert 6
66636 Tholey
Germany
Handelsregister: HRB 81131
Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken
Vertreten durch den Geschäftsführer:
Francesco Di Bari
Kontakt
Telefon:
+49 6853 5012-0Telefax: +49 6853 5012-31
E-Mail:
shop@fixture-tech.com